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Hausordnung Lindenzentrum

Herzlich willkommen im Lindenzentrum in Gränichen. Wir setzen alles daran, Ihnen ein höchstmögliches Mass an Sicherheit, Sauberkeit, sowie ein angenehmes Einkaufserlebnis zu bieten. Deshalb ist folgendes nicht gestattet:

 

In den Geschäften und in der signalisierten Fussgängerzone:

 

  1. Aus Sicherheitsgründen das Fahren mit Fahrzeugen aller Art (auch mit Zweirädern, Skateboards, E-Trottis, Rollschuhen und dergleichen).
  2. Abstellen von Fahrzeugen aller Art, ausserhalb der vorgesehenen Parkflächen.
  3. Sitzen auf dem Boden, auch im Treppenhaus, ausser auf den dafür bereitgestellten Sitzgelegenheiten.

 

Im ganzen Lindenzentrum:

 

  1. Versperren von Zugängen, Rettungs- und Fluchtwegen.
  2. Verunreinigen (durch Kaugummi, Zigarettenstummel, Spucken, Urinieren, usw.) und Deponieren von Abfall ausserhalb der vorgesehenen Behälter. Das Entsorgen von privaten Abfällen und Unrat auf dem gesamten Areal ist verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet; es ist mit Kostenfolgen zu rechnen.
  3. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Geschäfts- und Zentrumseinrichtungen (auch Gemeinschaftsräume, Toiletten, Lifte, usw.) Zuwiderhandlungen werden mit Hausverbot sowie Schadenersatzforderungen geahndet.
  4. Mitführen freilaufender Hunde, sowie derer Versäuberung. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer sofort selbst zu beseitigen. Die Sitzgelegenheiten sind Personen vorbehalten.
  5. Allg. Werbung, Plakatieren, Verteilaktionen, Scheibenwischerreklamen und Warenangebote, Kundgebungen, politische Aktionen, Darbietungen, Sammel- und Unterschriftenaktionen, Foto- und Filmaufnahmen mit Installationen und übrige Tätigkeiten des gesteigerten Gemeingebrauchs ohne entsprechende Bewilligung.
  6. Betteln und Hausieren.
  7. Abspielen von Tonträgern und sonstige Lärmbelästigung.
  8. Entfernung von Einkaufskörben- und Wagen vom Areal.
  9. Tiere dürfen aus Hygienegründen nicht in Einkaufskörben- und Wagen mitgeführt werden.
  10. Kleinkinder dürfen aus Hygiene- und Sicherheitsgründen nur im Kindersitz der Einkaufswagen mitgeführt werden.
  11. Durch das Verhalten der Besucher im Lindenzentrum dürfen andere Gäste sowie auch Mitarbeiter der Ladengeschäfte weder behindert noch belästigt oder gefährdet werden.
  12. Den Weisungen des Zentrumspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das weitere Verweilen nach einer Wegweisung vom gesamten Areal durch das Zentrumspersonal oder ihre Beauftragten, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden.
  13. Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Zentrumspersonals kann eine Verwarnung oder ein Hausverbot zur Folge haben.

 

Eigentümerschaft Lindenzentrum